Entlang der Möll, auf insgesamt 26
Kilometer, gibt es drei Fischgewässer, in denen das Fischen
möglich ist. Wer Lust und Laune zum Angeln hat, erhält
die Fischerkarte im Tourismusbüro Flattach. Am besten Sie
reservieren sich im Vorhinein eine Fischerkarte, da
grundsätzlich nur 5 Karten pro Tag ausgegeben werden.
Fischarten in der
Möll:
Regenbogenforelle:
sehr beliebter Sportfisch
40 % des Fischbestandes der Möll
Bachforelle:
ca. 30 % des Fischbestandes der
Möll
im offenen Gewässer als auch als
„Standforelle“
Äsche:
steht auch in schneller fließenden
Gewässerabschnitten
besonders beliebt bei Fliegenfischer
Fischereiordnung:
Das Fischrevier beginnt bei der
Einmündung des Gößnitzbaches in die Möll und
endet 300 Schritte vor Einmündung des Teuchlbaches in die
Möll (18 km) und der Teuchlbach (4 km).
Die Fischerzeit geht vom 1.5 bis 31.10.
Die Brittelmasse (Mindestmaße) betragen
für die Bachforelle 28 cm, die Regenbogenforelle 38 cm und die
Äsche 38 cm.
Je Fischfang dürfen nicht mehr als 4
Stück Salmoniden entnommen werden, die unmittelbar nach dem
Fang in die Fangliste einzutragen sind.
Das Fischen ist nur in der Zeit von 07.00 bis
20.30 Uhr gestattet.
Als Köder ist lediglich die Trockenfliege
und Naßfliege erlaubt, alle übrigen Köder sind
verboten. Es darf nur mit einem Köder geangelt werden, dieser
muss am Ende der Angelschnur gefestigt sein. Im unverpackten
Zustand darf nicht mehr als eine Angelrute mitgeführt
werden.
Die Tages/Jahreskarte ist nicht
übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen
Jahresfischerkarte für das Land Kärnten oder einer
behördlichen Gastkarte.
Die Bestimmungen des Kärntner
Fischereigesetzes sind genauestens zu beachten.
Den legitimierten Kontrollorganen ist bei
Aufforderung die Jahres/Tageskarte und der Fang vorzuweisen.
Übertretungen werden mit dem Entzug der Tages/Jahreskarte und
der Beschlagnahme des Fischerzeuges geahndet.